Bekanntgabe des Fortschritts hinsichtlich der Investition in eine Zweckgesellschaft zum Erwerb von Anteilen an der Shinko Electric Industries Co., Ltd.
26. August 2024
Dai Nippon Printing Co., Ltd. (DNP) gab in ihrer Pressemitteilung vom 12. Dezember 2023 mit dem Titel „Mitteilung über die Investition in eine Zweckgesellschaft zum Zweck des Erwerbs von Anteilen an Shinko Electric Industries Co., Ltd.“ bekannt, dass sie zusammen mit einem von JIC Capital Co., Ltd. (JICC) und Mitsui Chemicals, Inc. (Mitsui Chemicals) verwalteten und betriebenen Fonds in JICC-04 Co., Ltd. (den „Übernahmeanbieter“) investieren wird.
公開買付者は、国内外の競争法及び国外の投資規制法令等に基づく必要な手続及び対応が完了すること等一定の条件を前提条件として新光電気工業株式会社(以下、対象者)の普通株式に対する公開買付け(以下、本公開買付け)を開始することを予定しており、本公開買付けの実施に向けて、上記手続及び対応を進めていますが、2024年8月26日、「JICC-04株式会社による新光電気工業株式会社(証券コード:6967)に対する公開買付け実施に向けた進捗状況等のお知らせ」(以下、公開買付者プレスリリース)を公表しました。公開買付者プレスリリースによれば、公開買付者は、2024年8月26日現在、日本、韓国、ベトナム及び中国の競争法に基づく必要な手続及び対応のうち、ベトナム及び中国において競争法に基づく必要な手続及び対応が完了していないとのことです。また、公開買付者プレスリリースによれば、公開買付者としては、これらの競争法に基づく手続及び対応が完了し、本公開買付けが開始される時期は、2025年1月下旬以降となることを見込んでおり、引き続き早期にこれらの手続及び対応を完了すべく努めるとのことです。公開買付者プレスリリースによれば、公開買付者は、本公開買付けのスケジュールが決定次第、その詳細をお知らせするとのことですが、2025年2月下旬においても、本公開買付けが開始される見込みがない場合においては、改めて進捗状況及び本公開買付けの開始見込時期をお知らせするとのことです。詳細は、公開買付者プレスリリースをご参照ください。
Aktuell gibt es keine Änderung an der geplanten Investition in den Bieter für das Geschäftsjahr, das im März 2025 endet, und die Auswirkungen dieser Investition auf das Finanzergebnis von DNP für das Geschäftsjahr, das im März 2025 endet, werden unerheblich sein.
* Zu den von JICC verwalteten und betriebenen Fonds gehört ein Fonds, in den die Hachijuni Sustainability Investment Limited Partnership Nr. 1 (Komplementär: Hachijuni Investment Co., Ltd.) investiert.
- Haftungsausschluss
DNP, JICC, von JICC verwaltete Fonds, Mitsui Chemicals, der Bieter und die jeweiligen Finanzberater des Zielunternehmens sowie der Übernahmeagent (einschließlich ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen) können im Rahmen ihrer üblichen Geschäftstätigkeit und soweit dies nach japanischem Finanzinstrumenten- und Börsenrecht sowie anderen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften zulässig ist, während der Angebotsfrist für eigene Rechnung oder Rechnung ihrer Kunden Aktien des Zielunternehmens außerhalb des Übernahmeangebots erwerben oder Maßnahmen ergreifen, die auf den Erwerb von Aktien des Zielunternehmens abzielen. Dies erfolgt gemäß den Anforderungen von Regel 14e-5(b) des US-amerikanischen Securities Exchange Act von 1934. Solche Käufe können zu Marktpreisen im Rahmen von Börsentransaktionen oder zu Preisen, die in außerbörslichen Verhandlungen ermittelt wurden, erfolgen. Informationen über solche Käufe werden in Japan offengelegt und in den USA in gleicher Weise veröffentlicht.