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DNP

Global

Prioritätsthema: Faire Geschäftspraktiken

Antikorruptionsrichtlinie der DNP-Gruppe

Die DNP Group hat den DNP Group Verhaltenskodex aufgestellt, der die Maßnahmen festlegt, die wir bei allen unternehmerischen Aktivitäten ergreifen sollten, um unsere Unternehmensphilosophie zu verwirklichen: „Die DNP Group verbindet Menschen und Gesellschaft und schafft neuen Wert.“

Dieser Verhaltenskodex nennt die „Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und gesellschaftlichen Ethikgrundsätzen“ als eine der zehn Maßnahmen, die wir ergreifen müssen. Dies verdeutlicht, dass jeder von uns bei der Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit nicht nur Gesetze und Vorschriften befolgen, sondern auch ein hohes ethisches Niveau wahren muss, das die gesellschaftlichen Erwartungen übertrifft. Wir handeln stets fair und unparteiisch, um zur Erhaltung und Weiterentwicklung eines geordneten, freien und wettbewerbsfähigen Marktes beizutragen und so das Vertrauen der Gesellschaft zu gewinnen.

Da die Aktivitäten von Unternehmen weltweit in den letzten Jahren über regionale und nationale Grenzen hinausgewachsen sind, haben Länder weltweit ihre Antikorruptionsgesetze verschärft, um faire und freie Wettbewerbsmärkte zu gewährleisten. Die Beseitigung jeglicher Form von Korruption und Bestechung ist, wie in den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) klar formuliert, zu einem gesellschaftlichen Anliegen geworden. Auch die Aktivitäten der DNP-Gruppe werden sich zukünftig zunehmend über regionale und nationale Grenzen hinaus ausdehnen. Gemäß unserer Unternehmensphilosophie dürfen wir, um weiterhin das Vertrauen der Gesellschaft zu genießen, keine Gewinne durch Bestechung oder andere unlautere Mittel erzielen.

Das Management jedes einzelnen Unternehmens der DNP-Gruppe wird die Bemühungen zur Korruptionsbekämpfung weiter vorantreiben, indem es bei der Förderung der Antikorruptionsrichtlinie der DNP-Gruppe eine führende Rolle übernimmt.

  • „DNP Group“ bezeichnet Dai Nippon Printing Co., Ltd. und alle ihre Tochtergesellschaften.
  • Mit „Wir“ sind die Direktoren, Wirtschaftsprüfer, leitenden Angestellten und Berater der einzelnen Unternehmen der DNP-Gruppe sowie die Mitarbeiter der jeweiligen Unternehmen und die im Rahmen von Leiharbeitsverträgen eingesetzten Arbeitnehmer gemeint.

Oktober 2021

Ausschuss für Unternehmensethik
Vorsitzende

Antikorruptionsrichtlinie der DNP-Gruppe

Die DNP Group hat diese Richtlinie eingeführt, um die Bemühungen zur Verhinderung von Bestechung auf der Grundlage des Verhaltenskodex der DNP Group zu fördern.

  1. Verbot der Bestechung
    Die DNP-Gruppe verlangt von uns die Einhaltung folgender Bestimmungen:
    1. Im Rahmen unserer Tätigkeit dürfen wir weder direkt noch indirekt Bestechungsgelder zahlen oder uns an einem Verhalten beteiligen, das den Verdacht der Bestechung von Amtsträgern oder privaten Unternehmen erwecken könnte (einschließlich der Bereitstellung, des Versprechens oder des Angebots von Unterhaltung oder Geschenken, die über gesellschaftlich akzeptable Standards hinausgehen, Reisekosten, Spenden oder anderer Vorteile).
    2. Wir müssen die besonderen Gesetze und Vorschriften jedes Landes und jeder Region beachten, die es unter Umständen verbieten, nicht nur Amtsträger, sondern auch private Unternehmen zu bestechen, und wir müssen bei der Ausübung unserer Pflichten die geltenden Antikorruptionsgesetze und -vorschriften einhalten.
    3. Unter keinen Umständen und unabhängig von der Höhe des Betrags sollten wir Zahlungen an Amtsträger leisten, um administrative Verfahren zu erleichtern.
    4. Wir müssen uns bewusst sein, dass Bestechung durch Agenten auch von der DNP-Gruppe als Bestechung gewertet werden kann und dürfen Agenten nicht zur Bestechung anweisen. Wir müssen zudem von unseren Agenten die Einhaltung dieser Grundsatzrichtlinie verlangen und dürfen Bestechung durch Agenten nicht dulden, selbst wenn uns die Fakten oder Anzeichen dafür bekannt sind.
  2. DNP-Gruppenmaßnahmen
    Die DNP-Gruppe hat Regelungen zur Verhinderung von Bestechung und Korruption erlassen und fördert die folgenden Anti-Korruptions-Initiativen.
    1. Die DNP-Gruppe wird in jedem Konzernunternehmen geeignete Antikorruptionsmanagementsysteme einrichten und betreiben, die den Besonderheiten und Risiken des jeweiligen Landes oder der jeweiligen Region entsprechen, und wird regelmäßig überwachen, prüfen und bewerten, ob diese Systeme ordnungsgemäß funktionieren.
    2. Die DNP-Gruppe wird regelmäßig die Bestechungsrisiken innerhalb der Gruppe bewerten und sich bemühen, ihr Anti-Korruptionsmanagementsystem kontinuierlich zu verbessern.
    3. Die DNP-Gruppe wird durch Schulungen und andere Maßnahmen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter umfassend über das Managementsystem zur Korruptionsprävention informiert sind.
    4. Die DNP-Gruppe wird alle Geschäftsvorfälle präzise in ihren Büchern erfassen und die zugehörigen Belege ordnungsgemäß aufbewahren. Darüber hinaus wird die DNP-Gruppe die hierfür notwendigen internen Kontrollsysteme einrichten, weiterentwickeln und ordnungsgemäß betreiben.
    5. Die DNP-Gruppe wird Konsultations- und Meldesysteme einrichten und ordnungsgemäß betreiben, um eine frühzeitige Erkennung von Bestechungshandlungen und ähnlichem Verhalten zu ermöglichen.
    6. Die DNP-Gruppe wird gegen Führungskräfte oder Mitarbeiter, die gegen Antikorruptionsgesetze und -vorschriften oder diese Grundsatzrichtlinie verstoßen, gemäß den internen Vorschriften der einzelnen Unternehmen der DNP-Gruppe strenge Disziplinarmaßnahmen ergreifen.

Erstellt im März 2018
Überarbeitet im Oktober 2021