Menschenrechtspolitik
Menschenrechtspolitik der DNP-Gruppe
Die DNP-Gruppe (nachfolgend DNP genannt) verfolgt das Ziel, auf Grundlage Unternehmensphilosophie eine nachhaltige Gesellschaft und Ein erfülltes Leben zu verwirklichen. Daher bekräftigt der „Verhaltenskodex der DNP-Gruppe“, der die Verhaltensregeln für alle Mitarbeiter* festlegt, den Grundsatz der Achtung der Menschenwürde und der Vielfalt. Darüber hinaus betrachtet DNP die Achtung der Menschenrechte aller an ihren Geschäftsaktivitäten beteiligten Interessengruppen als Grundlage ihres Handelns und formuliert dazu folgende Grundhaltung.
Wir dulden keinerlei Diskriminierung aufgrund individueller Merkmale wie Kultur, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Sprache, Religion, Weltanschauung, Geschlecht, Alter, körperliche Merkmale, sozialer Status, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Gesundheitszustand, Behinderung oder Beschäftigungsstatus. Wir setzen uns aktiv für die Prävention von Belästigung und ein gesundes Arbeitsumfeld ein. Indem wir die Individualität jedes Einzelnen respektieren und einander wertschätzen, tragen wir gemeinsam zu einer besseren Zukunft bei.
Auf dieser Grundlage und um unserer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte gerecht zu werden, erlassen wir hiermit die „Menschenrechtspolitik der DNP-Gruppe“. Diese Richtlinie wurde unter Einbeziehung relevanter Expertenberatung innerhalb und außerhalb des Unternehmens entwickelt und vom Vorstand genehmigt.
Grundkonzept
DNP unterstützt internationale Normen und Prinzipien wie die Internationale Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen, die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die ILO-Erklärung über multinationale Unternehmen und die OECD Verhaltenskodex multinationaler Unternehmen. Als Unterzeichner UN Global Compact befürwortet DNP zudem dessen zehn Prinzipien. Auf Grundlage dieser internationalen Prinzipien setzt DNP Initiativen um, die die Menschenrechte achten.
Darüber hinaus hält sich DNP an die Gesetze und Vorschriften der Länder und Regionen, in denen das Unternehmen geschäftlich tätig ist. Sollte ein Konflikt zwischen den Gesetzen und Vorschriften eines Landes oder einer Region und dem internationalen Menschenrechtsrahmen bestehen, wird DNP nach Möglichkeiten suchen, die international anerkannten Menschenrechte so weit wie möglich zu achten und gleichzeitig die lokalen Gesetze einzuhalten.
Anwendungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle DNP-Mitarbeiter. Wir erwarten außerdem, dass alle DNP-Geschäftspartner diese Richtlinie unterstützen und einhalten. Wir werden Initiativen zur Achtung der Menschenrechte bei unseren Lieferanten und Subunternehmern durch die Zusammenarbeit mit ihnen im Rahmen der DNP-Gruppenrichtlinien für nachhaltige Beschaffung fördern.
Sorgfaltspflichten im Bereich der Menschenrechte
Auf Grundlage der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte wird DNP einen Mechanismus zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht einrichten, um Negative Auswirkungen zu identifizieren, zu verhindern oder abzumildern. Wie aus der beigefügten Tabelle hervorgeht, wird DNP im Rahmen dieser Sorgfaltspflicht prioritäre Menschenrechtsfragen ermitteln.
Sollten sich in der Lieferkette Negative Auswirkungen zeigen, werden wir uns bemühen, diese durch Dialog und Zusammenarbeit mit den Beteiligten zu beheben und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Aussetzung von Geschäftsbeziehungen.
Abhilfemaßnahme
DNP hat eine Kontaktstelle eingerichtet, an die Meldungen und Konsultationen zu Menschenrechtsfragen von internen und externen Interessengruppen weitergeleitet werden können. Sollte sich herausstellen, dass DNP Negative Auswirkungen auf die Menschenrechte verursacht oder daran beteiligt war, wird DNP geeignete Maßnahmen zur Abhilfemaßnahme ergreifen.
Schul-und Berufsbildung
Um die Wirksamkeit dieser Richtlinie zu gewährleisten, wird DNP allen Mitarbeitern entsprechende Schulungen und Weiterbildungen anbieten. Wir werden bei Bedarf auch Geschäftspartnern Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten bereitstellen.
Dialog mit den Interessengruppen
DNP wird sich bemühen, die Effektivität seiner menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten durch kontinuierlichen Dialog und Konsultation mit den relevanten Interessengruppen zu verbessern. Darüber hinaus wird DNP im Dialog mit Interessengruppen, die aufgrund der Geschäftstätigkeit von DNP von Menschenrechtsfragen Negative Auswirkungen sind oder sich darüber Sorgen machen, deren Situation verstehen und angemessen reagieren, um Menschenrechtsprobleme zu lösen.
Offenlegung von Informationen
DNP wird die Fortschritte seiner Menschenrechtsinitiativen auf Grundlage dieser Richtlinie zeitnah und angemessen auf seiner Website und anderswo veröffentlichen.
Governance-Struktur
Menschenrechtsinitiativen, einschließlich der Einhaltung und Umsetzung dieser Richtlinie, werden unter der Aufsicht des Vorstand und der Verantwortung des Nachhaltigkeitsausschuss durchgeführt.
- Alle Mitarbeiter umfassen Vorstandsmitglied, Abschlussprüfer, Executive Officer, Berater und Mitarbeiter der einzelnen Unternehmen innerhalb der DNP-Gruppe sowie Mitarbeiter der einzelnen Unternehmen und entsandte Arbeiter im Rahmen von Zeitarbeitsverträgen.
Diese Richtlinie wurde vom Vorstand der Dai Nippon Printing Co., Ltd. genehmigt.
Erstellt im März 2020
Überarbeitet im Dezember 2025
DNP-Gruppenvertreter
Yoshinari Kitajima