Menschenrechtspolitik
Menschenrechtspolitik der DNP-Gruppe
Auf Grundlage ihrer Unternehmensphilosophie strebt die DNP-Gruppe (nachfolgend „DNP“) eine nachhaltige Gesellschaft und einen erfüllten Lebensstil an. Der Verhaltenskodex der DNP-Gruppe, der das von allen Mitarbeitenden* zu befolgende Verhalten festlegt, bekräftigt daher den Grundsatz der „Achtung der Menschenwürde und der Vielfalt“. Darüber hinaus steht die Achtung der Menschenrechte aller an unseren Geschäftsaktivitäten beteiligten Interessengruppen im Mittelpunkt unserer Geschäftstätigkeit. Wir stellen hierzu folgende Grundhaltung klar.
Wir dulden keinerlei Diskriminierung aufgrund der Kultur, Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Sprache, Religion, Weltanschauung, Denkweise, des Geschlechts, des Alters, der körperlichen Merkmale, des sozialen Status, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, des Gesundheitszustands, einer Behinderung, des Beschäftigungsstatus oder anderer Faktoren. Wir setzen uns aktiv gegen Belästigung ein und fördern ein gesundes Arbeitsumfeld. Indem wir die Individualität jedes Einzelnen respektieren und einander akzeptieren, tragen wir zu einer besseren Zukunft bei.
Auf dieser Grundlage und um unserer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte gerecht zu werden, legen wir hiermit die Menschenrechtsrichtlinie der DNP-Gruppe fest. Diese Richtlinie wurde vom Vorstand nach Einholung einschlägiger Expertenempfehlungen innerhalb und außerhalb des Unternehmens genehmigt.
Grundkonzept
DNP unterstützt internationale Normen und Prinzipien wie die Internationale Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen, die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die ILO-Erklärung für multinationale Unternehmen und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln. Als Unterzeichner des UN Global Compact unterstützen wir zudem dessen zehn Prinzipien. Auf der Grundlage dieser internationalen Prinzipien werden wir Initiativen zur Achtung der Menschenrechte umsetzen.
DNP hält sich an die Gesetze und Bestimmungen der Länder und Regionen, in denen es tätig ist. Im Falle eines Konflikts zwischen den Gesetzen und Bestimmungen eines Landes oder einer Region und dem internationalen Menschenrechtsrahmen werden wir Methoden anwenden, die die international anerkannten Menschenrechte so weit wie möglich respektieren und gleichzeitig die lokalen Gesetze einhalten.
Anwendungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle DNP-Mitarbeiter. Wir erwarten außerdem, dass alle DNP-Geschäftspartner diese Richtlinie unterstützen und einhalten. Wir werden Initiativen zur Achtung der Menschenrechte bei unseren Lieferanten und Subunternehmern durch die Zusammenarbeit mit ihnen im Rahmen der DNP-Gruppenrichtlinien für nachhaltige Beschaffung fördern.
Sorgfaltspflichten im Bereich der Menschenrechte
DNP hat ein System zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht auf Grundlage der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte eingerichtet und arbeitet daran, mögliche negative Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte zu identifizieren und zu verhindern oder abzumildern. Wie aus der beigefügten Tabelle hervorgeht, wird DNP die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht auch nutzen, um Menschenrechtsfragen zu ermitteln, die prioritär angegangen werden sollten.
Sollten sich negative Auswirkungen auf die Menschenrechte in der Lieferkette herausstellen, werden wir uns bemühen, die Situation durch Dialog und Zusammenarbeit mit den Beteiligten zu beheben und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Beendigung von Geschäftsbeziehungen.
Erleichterung
DNP hat eine Hotline eingerichtet, um Meldungen und Anfragen zu Menschenrechtsverletzungen von internen und externen Interessengruppen entgegenzunehmen. Sollte sich herausstellen, dass DNP negative Auswirkungen auf die Menschenrechte verursacht oder daran beteiligt war, werden wir geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergreifen.
Schul-und Berufsbildung
Um die Wirksamkeit dieser Richtlinie zu gewährleisten, wird DNP allen Mitarbeitern entsprechende Schulungen und Weiterbildungen anbieten. Wir werden bei Bedarf auch Geschäftspartnern Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten bereitstellen.
Dialog mit den Interessengruppen
DNP wird sich bemühen, die Effektivität der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten durch kontinuierlichen Dialog und Austausch mit den relevanten Akteuren zu verbessern. Darüber hinaus wird DNP im Dialog mit Akteuren, die aufgrund von Unternehmensaktivitäten negative Auswirkungen auf die Menschenrechte haben oder Bedenken hinsichtlich solcher Auswirkungen äußern, die Situation verstehen und geeignete Maßnahmen zur Lösung von Menschenrechtsproblemen ergreifen.
Offenlegung von Informationen
DNP wird die Fortschritte seiner Menschenrechtsinitiativen auf Grundlage dieser Richtlinie zeitnah und angemessen auf seiner Website und anderswo veröffentlichen.
Governance-Struktur
Initiativen zur Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Einhaltung und Umsetzung dieser Richtlinie, werden unter der Verantwortung des Nachhaltigkeitsförderungsausschusses und unter der Aufsicht des Verwaltungsrats durchgeführt.
- Der Begriff „Alle Mitarbeiter“ umfasst die Direktoren, Wirtschaftsprüfer, leitenden Angestellten und Berater jedes Unternehmens der DNP-Gruppe sowie diejenigen, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem jeweiligen Unternehmen stehen, und die im Rahmen von Leiharbeitsverträgen eingesetzten Mitarbeiter.
Diese Richtlinie wurde vom Vorstand der Dai Nippon Printing Co., Ltd. genehmigt.
Erstellt im März 2020
Überarbeitet im Dezember 2025
DNP-Gruppenvertreter
Yoshinari Kitajima